51. ASA-General-Versammlung in Vitznau, Juni 2018
lknecht2024-03-08T10:01:47+00:0051. ASA-General-Versammlung in Vitznau, Juni 2018
51. ASA-General-Versammlung in Vitznau, Juni 2018
Neue Website Seit Freitag, den 17. August 2018, ist die ASA mit einer neugestalteten Webseite online. Es fehlen noch einige Bestandteile, die bis Ende September ergänzt und eingepflegt werden. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir hoffen, dass Besucher der Webseite und Mitglieder unseres Verbandes Gefallen daran finden und diese rege nutzen. [...]
Event zum Thema: Explosionen, Gefahren und Schutzmaßnahmen Die FRIKE Group, Mönchaltorf, veranstaltet am Mittwoch, den 22. August 2018, von 13:30 – ca. 15:30 Uhr im Eventlokal "Dömli", Kappelerstraße 52, 9642 Ebnat Kappel, einen Experimentalvortrag zum Thema Explosionen; Gefahren und Schutzmaßnahmen. Allen Mitgliedsfirmen der ASA wird angeboten kostenlos an diesem Event teilzunehmen. [...]
Internationaler FEA-Kongress Am 04. und 05. Oktober 2018 findet in Düsseldorf der internationale FEA-Kongress statt. Das Veranstaltungsprogramm ist über folgenden Link aufzurufen: http://www.feaglobalevents.org/?q=20
Jubiläums-Generalversammlung 50 Jahre ASA, 23. Juni 2017, Zürich
Mehrtägige Aerosol-Gesamtschulung Die nächsten Aerosolschulungen finden am 10./11. und 11./12. Oktober 2023 statt. Der Schweizerische Aerosolverband ASA führte in der Verganenheit mehrfach mehrtägige Aerosol-Gesamtschulung durch. In vor allem praxisorientierten Workshops wurden mit jeweils ca. 40 Teilnehmern aus der Schweiz, Deutschland, Österreich und Slowenien ein umfassendes Grundwissen über die Crimptechnik und Labor-Aerosolabfüllung [...]
50-jähriges ASA Jubiläum Mitte des Jahres begeht die ASA ihr 50-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlaß findet am 23. Juni ein Jubiläums-Event statt. Über das Programm wird demnächst informiert.
EU-Richtlinie 2016/2037 zur Änderung der Aerosol-Richtlinie 75/324/EWG Am 21. November 2016 hat die Europäische Kommission die Richtlinie (EU) 2016/2037 zur Änderung der Aerosol-Richtlinie 75/324/EWG veröffentlicht. Mit dieser Anpassungsrichtlinie wird der höchste zulässige Druck in Aerosolpackungen, die nicht entzündbare komprimierte Gase enthalten, auf 15 bar bei 50°C festgelegt. Damit wird der Artikel 3.1.2 der [...]