Finanzierung des EU Green Deals

Investitionen von mindestens 1 Bio € erforderlich.

Die Europäische Union verpflichtet sich, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Dafür sind erhebliche Investitionen erforderlich, sowohl vonseiten der EU und des öffentlichen Sektors der Mitgliedstaaten als auch vonseiten des privaten Sektors. Der vorgestellte Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal, also der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa, wird öffentliche Investitionen mobilisieren und dazu beitragen, durch die Finanzinstrumente der EU – insbesondere InvestEU – private Mittel freizusetzen, was zu Investitionen in Höhe von mindestens 1 Bio. EUR führen würde.

Zwar werden alle Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren einen Beitrag zur Umstellung leisten müssen, doch der Umfang der Herausforderung unterscheidet sich jeweils. Einige Regionen werden besonders betroffen sein und in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht einen tief greifenden Wandel durchlaufen. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird maßgeschneiderte finanzielle und praktische Unterstützung bieten, um betroffenen Arbeitnehmern zu helfen und die erforderlichen Investitionen in diesen Bereichen zu ermöglichen.

Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

Durch den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa werden EU-Mittel bereitgestellt und ein Rahmen geschaffen, der die öffentlichen und privaten Investitionen erleichtert und stimuliert, die für den Übergang zu einer klimaneutralen, grünen, wettbewerbsfähigen und inklusiven Wirtschaft nötig sind. Der Plan ergänzt andere im Rahmen des Grünen Deals angekündigte Initiativen und stützt sich auf drei Dimensionen:

  • Finanzierung: Mobilisierung von mindestens 1 Billion EUR an nachhaltigen Investitionen in den nächsten zehn Jahren. Ein höherer Anteil der Ausgaben für Klima- und Umweltmaßnahmen aus dem EU-Haushalt als je zuvor wird helfen, private Mittel zu mobilisieren. Die Europäische Investitionsbank wird dabei eine Schlüsselrolle spielen.
  • Schaffung der Voraussetzungen: Anreize für die Mobilisierung und Neuausrichtung öffentlicher und privater Investitionen. Die EU wird Investoren Instrumente an die Hand geben, indem sie das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt. Sie wird nachhaltige Investitionen der öffentlichen Hand erleichtern, indem sie die umweltgerechte Haushaltsplanung und Beschaffung fördert und Möglichkeiten für eine vereinfachte Genehmigung staatlicher Beihilfen für besonders betroffene Regionen schafft, sodass der Übergang gerecht verläuft.
  • Praktische Unterstützung: Die Kommission wird Behörden und Projektträger bei der Planung, Gestaltung und Durchführung nachhaltiger Projekte unterstützen.

Der Mechanismus für einen gerechten Übergang

Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird aus drei Hauptfinanzierungsquellen bestehen:

1) einem Fonds für einen gerechten Übergang, der mit neuen EU-Mitteln in Höhe von 7,5 Mrd. EUR ausgestattet wird. Diese ergänzen die Mittel, die im Vorschlag der Kommission für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vorgesehen sind. Um ihren Anteil am Fonds zu nutzen, müssen die Mitgliedstaaten im Dialog mit der Kommission die förderfähigen Gebiete durch gebietsspezifische Pläne für einen gerechten Übergang ermitteln. Ferner müssen sie sich verpflichten, jeden Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus zu ergänzen und zusätzliche nationale Mittel bereitzustellen. Insgesamt werden dadurch Mittel in Höhe von 30 bis 50 Mrd. EUR zusammenkommen, wodurch wiederum zusätzliche Investitionen mobilisiert werden. Der Fonds wird in erster Linie Regionen Zuschüsse gewähren. Dadurch werden beispielsweise Arbeitnehmer dabei unterstützt, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu entwickeln, und es wird kleinen und mittleren Unternehmen, Jungunternehmen und Gründerzentren geholfen, neue wirtschaftliche Möglichkeiten in diesen Regionen zu schaffen. Des Weiteren werden mit dem Fonds Investitionen in die Energiewende gefördert, beispielsweise in Energieeffizienz.

2) einer speziellen Übergangsregelung im Rahmen von „InvestEU“ zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR. Ziel ist es, private Investitionen u. a. in nachhaltige Energie und Verkehr anzuziehen, die diesen Regionen zugutekommen und ihren Volkswirtschaften dabei helfen, neue Wachstumsquellen zu finden.

3) einer durch den EU-Haushalt abgesicherte Darlehensfazilität bei der Europäischen Investitionsbank für den öffentlichen Sektor zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von 25 bis 30 Mrd. EUR. Die Mittel werden für Darlehen an den öffentlichen Sektor verwendet, beispielsweise für Investitionen in Fernwärmenetze und die Renovierung von Gebäuden. Die Kommission wird im März 2020 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.

Bei dem Mechanismus für einen gerechten Übergang geht es um mehr als nur um Finanzierung: Mithilfe einer Plattform für einen gerechten Übergang wird die Kommission den Mitgliedstaaten und Investoren technische Hilfe leisten und dafür sorgen, dass die betroffenen Gemeinschaften, lokalen Behörden, Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen einbezogen werden. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird einen festen Steuerungsrahmen umfassen, der auf gebietsspezifischen Plänen für einen gerechten Übergang fußt.

2024-03-08T10:01:44+00:00
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