Neuregelung für Lagerung und Verkauf von Aerosolen in Österreich.
Zu Anfang des Jahres trat in Österreich eine neue Verordnung zur Lagerung von Aerosolpackungen in Kraft, welche die Bestimmungen der EU-Aerosolrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung umsetzt. Durch die Neuregelung werden für die Lagerung und den Verkauf von Aerosolen erhebliche Erleichterungen erreicht. Die bisherigen Vorschriften haben insbesondere in Verkaufsräumen zu kostenaufwändigen Maßnahmen geführt. Im internen Bereich befinden sich ausführliche Angaben zur neuen Verordnung.