Im Rahmen der Marktüberwachung überprüften die Vollzugsbehörden von Bund und Kantonen, ob die chemikalien-rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich eingehalten wurden.
Die Marktüberwachung im Bereich der Chemikaliengesetzgebung ist weitgehend Sache der Kantone. Sie überprüfen ob die Produkte auf dem Markt den Anforderungen entsprechen. Neben der routinemässigen Kontrolle von Stichproben und der Bearbeitung von Hinweisen auf Nichtkonformitäten, werden regelmässig grössere Kontrollkampagnen zu bestimmten Produktgruppen oder bezüglich besonderer Vorschriften durchgeführt. Diese interkantonalen Kampagnen werden unter Federführung der Anmeldstelle Chemikalien durch die «Koordinationsplattform Vollzug Chemikalienrecht» (KPVC), welcher die Fachstellen des Bundes und der Kantone angehören, ausgewählt und verabschiedet. Mit der Leitung einer Kampagne wird normalerweise eine Fachstelle des Bundes oder eines Kantons beauftragt. Der Bericht mit den ausführlichen Ergebnissen befindet sich im internen Bereich, der für Mitgliedsfirmen zugänglich ist.