Fast die Hälfte aller umweltbezogenen Angaben sind nicht belegt.
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben die Ergebnisse einer Durchforstung von Websites („Sweep“) veröffentlicht, die einmal jährlich durchgeführt wird, um Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht auf Online-Märkten aufzudecken. In diesem Jahr stand zum ersten Mal die ökologische Schönfärberei („Greenwashing“) im Mittelpunkt. So geben manche Unternehmen vor, mehr für die Umwelt zu tun, als das in Wirklichkeit der Fall ist. Im Rahmen der Untersuchung wurden die Internet-Auftritte von Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Bekleidung, Kosmetika oder Haushaltsgeräte auf die Stichhaltigkeit ihrer Aussagen zu ihrem Umweltengagement analysiert. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden hatten Grund zu der Annahme, dass die Angaben in 42 % der Fälle übertrieben, falsch oder irreführend waren und möglicherweise als unlautere Geschäftspraktiken im Sinne der EU-Vorschriften eingestuft werden könnten. Da die Verbraucher immer mehr Wert auf umweltgerechte Produkte legen, hat auch die ökologische Schönfärberei zugenommen.
Wichtigste Ergebnisse:
Bei einer umfassenden Durchforstung der Online-Auftritte prüften die Kommission und die Verbraucherbehörden 344 augenscheinlich zweifelhafte umweltbezogene Angaben genauer und stellten Folgendes fest:
- In mehr als der Hälfte der Fälle stellte das Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit der Angaben beurteilen zu können.
- In 37 % der Fälle wurden vage und allgemeine Angaben gemacht wie „bewusst“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“, die darauf abzielten, den Verbrauchern den unbegründeten Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe.
- Darüber hinaus hatten die Unternehmen in 59 % der Fälle keine leicht zugänglichen Belege für ihre Behauptungen erbracht.
Bei ihrer Gesamtbewertung und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren hatten die Behörden in 42 % der Fälle Grund zu der Annahme, dass die Behauptungen falsch oder irreführend sein und daher möglicherweise eine unlautere Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie überunlautere Geschäftspraktiken darstellen könnten.
Weiteres Vorgehen
Die nationalen Behörden werden sich mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um auf die festgestellten Probleme aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass diese erforderlichenfalls behoben werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in die geplante Folgenabschätzung für den neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Stärkung der Rolle der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft einfließen, der in der neuen Verbraucheragenda angekündigt wurde.
Hintergrund
Bei einer Durchforstung von Websites („Sweep“) werden in verschiedenen Ländern zeitgleich diverse Kontrollen durchgeführt, um mögliche Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht in einem bestimmten Sektor festzustellen. In diesem Jahr konzentrierte sich die Durchforstung von Internet-Auftritten auf Unternehmen, die damit werben, dass sie umweltschonende Produkte verkaufen.
Diese „Sweeps“ werden von der Europäischen Kommission koordiniert und jährlich von den nationalen Behörden in der EU durchgeführt, die dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angehören. Die diesjährige Aktion wurde nicht nur mit den Verbraucherschutzbehörden in Europa, sondern weltweit unter dem Dach des Internationalen Netzes für die Durchsetzung des Verbraucherrechts (ICPEN) koordiniert. Auch das ICPEN veröffentlichte seine Ergebnisse, die ähnliche Tendenzen erkennen lassen.
Laut einer kürzlich durchgeführten Verbrauchermarkterhebung bewerteten 78 % der Verbraucher die wahrscheinlichen Umweltauswirkungen von Haushaltsgeräten als sehr oder ziemlich wichtig für ihre Kaufentscheidungen.