2019 wurden in Europa gefälschte und gefährliche Waren im Wert von 760 Mio € beschlagnahmt.

Wertzuwachs gegenüber 2019 um 20 Mio €, zurückgehaltene Waren um mehr als 30 % gestiegen.

Insgesamt beschlagnahmten die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten 2019 mehr als 90 000 Waren (fast 41 Millionen Einzelstücke), die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstießen (ein Anstieg um 53 % gegenüber dem Vorjahr).

Innovation und Kreativität sind die Motoren unserer Wirtschaft, und die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums müssen sich sicher sein können, dass ihre Erfindungen und Marken geschützt werden. Davon hängt auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ab. Gefälschte Produkte stellen zudem auch eine Gefahr für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU dar. Bei der Durchsetzung dieser Standards an unseren Außengrenzen spielen die Zollbehörden der EU eine umfassende und einzigartige Rolle.

Aus dem EU-Bericht geht hervor, dass zu den größten Kategorien sichergestellter Waren – Zigaretten (21,3 %) und Verpackungsmaterial (13,6 %) – in diesem Jahr gefälschte Streichhölzer (20 %) hinzugekommen sind, während die überwiegende Mehrheit der in die EU eingeführten nachgeahmten Produkte auf Spielzeug (9,6 %) und Bekleidung (3,9 %) entfiel. Bei den zurückgehaltenen Waren handelte es sich am häufigsten um Bekleidung und Sportschuhe, während Parfüms und Kosmetika in diesem Jahr an dritter Stelle kamen. Bei 85 % der Zollbeschlagnahmen wurden die Waren schließlich vernichtet.

Was den Ursprung der nachgeahmten Waren anbelangt, so war China in Bezug auf Anzahl (33 %) und Wert (56 %) der beschlagnahmten Waren das Hauptursprungsland. Wie in den vergangenen Jahren befanden sich die Türkei und Hongkong bei Anzahl und Wert nach wie vor unter den Top 7. Mengenmäßig führten Pakistan (für Streichhölzer) und die Republik Moldau (für Verpackungsmaterial für Zigaretten) die Liste an, wertmäßig standen Marokko (für Uhren), Senegal (für Bekleidung) und Serbien (für Wasserpfeifentabak) an erster Stelle.

Auf den Kurier- und Postverkehr entfielen zusammen 85 % aller zurückgehaltenen Waren. Bei den Einzelstücken, die in den Kategorien des Postverkehrs beschlagnahmt wurden, handelte es sich hauptsächlich um über den elektronischen Handel bestellte Verbrauchsartikel, z. B. Schuhe, Bekleidung und Spielzeug.

Nachgeahmte Produkte für den täglichen Gebrauch, die für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher potenziell gefährlich sind, wie Lebensmittel und Getränke, Körperpflegeartikel, Medikamente, elektrische Haushaltsgeräte und Spielzeug, waren nach wie vor ein Problem: Sie machten 15,6 % aller beschlagnahmten Einzelstücke aus.

2024-03-08T10:01:34+00:00
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