Kartellrechtliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Firmen bei dringenden Situationen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Corona-Virus.
Der Ausbruch des Corona-Virus führte zu einem Anstieg von generellen Lieferschwierigkeiten in der Wirtschaft. Diese wurden verursacht durch Unterbrechungen in den bestehenden Liefer-Ketten und einem steilen Nachfrage-Anstieg von Produkten und Service-Leistungen speziell im Gesundheitswesen. Aufgrund solcher Umstände erhöht sich das Risiko von Engpässen bei kritischen medizinischen Gütern, die als Folge zu einer Verschärfung von Pandemien führen.
Die vorübergehende Rahmenvereinbarung ist vorgesehen als Leitlinie bei kartellrechtlichen Fragen und zur Unterstützung von Firmen die temporär mit ihren Aktivitäten kooperieren, um ihre Produktionen möglichst effektiv zu steigern und die Lieferung von spezifischen, dringend benötigten Krankenhaus- und medizinischen Bedarfsartikeln zu optimieren.
In den meisten Fällen sind die mündlichen Auskünfte der Kommission an Firmen ausreichend. Die Kommission ist außerdem vorbereitet für schriftliche Empfehlungen bei speziellen Kooperations-Projekten, die eilig umgesetzt werden müssen um den Ausbruch vom Corona-Virus effektiv zu bewältigen.
Im internen Teil ist die Rahmenvereinbarung für die ASA-Mitgliedsfirmen einsehbar.