Kartellrechtliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Firmen bei dringenden Situationen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Corona-Virus.
Der Ausbruch des Corona-Virus führte zu einem Anstieg von generellen Lieferschwierigkeiten in der Wirtschaft. Diese wurden verursacht durch Unterbrechungen in den Liefer-Ketten und einem steilen Nachfrage-Anstieg von Produkten und Service-Leistungen speziell im Gesundheitswesen. Aufgrund solcher Umstände erhöht sich das Risiko von Engpässen bei kritischen medizinischen Gütern die als Folge zu einer Verschärfung von Pandemien führen.
Die vorübergehende Rahmenvereinbarung ist vorgesehen als Leitlinie bei kartellrechtlichen Fragen und zur Unterstützung von Firmen die temporär mit ihren Aktivitäten kooperieren um ihre Produktionen möglichst effektiv zu steigern und die Lieferungen von spezifischen, dringend benötigten Krankenhaus- und medizinischen Bedarfsartikeln zu optimieren.
In den meisten Fällen sind die mündlichen Auskünfte der Kommission an Firmen ausreichen. Die Kommission ist zusätzlich vorbereitet für schriftliche Empfehlungen bei speziellen Kooperations-Projekten, die eilig umgesetzt werden müssen um den Ausbruch des Corona-Virus effektiv zu bewältigen.
Über den folgenden Link ist der Inhalt der Rahmenvereinbarung (nur englische Version) ersichtlich:
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/framework_communication_antitrust_issues_related_to_cooperation_between_competitors_in_covid-19.pdf