Die Europäische Kommission unternimmt erste Schritte zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung an den Rat vorgelegt, Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich aufzunehmen.
Die Empfehlung stützt sich auf bestehende Leitlinien und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sowie auf die im Oktober 2019 vereinbarte politische Erklärung der Union und des Vereinigten Königreichs.
Sie enthält einen umfassenden Vorschlag für Verhandlungsrichtlinien, die Umfang und Bedingungen der künftigen Partnerschaft, die die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich einzugehen plant, festlegen. Diese Richtlinien decken alle Bereiche ab, die für die Verhandlungen von Interesse sind, darunter Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Außenpolitik, Sicherheit und Verteidigung, Teilnahme an Unionsprogrammen und andere thematische Bereiche der Zusammenarbeit. Ein eigenes Kapitel zur Governance enthält einen Überblick über einen allgemeinen Steuerungsrahmen, der alle Bereiche der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit umfasst.
Als Verhandlungsführerin der EU beabsichtigt die Kommission, die Arbeiten in enger Abstimmung mit dem Rat und seinen Vorbereitungsgremien sowie mit dem Europäischen Parlament weiterzuführen, ebenso wie bereits während der Verhandlungen für das Austrittsabkommen.
Die nächsten Schritte
Der Entwurf der Verhandlungsrichtlinien muss noch vom Rat angenommen werden. Dadurch würde die Kommission förmlich ermächtigt, die Verhandlungen im Namen der Union aufzunehmen.
Hintergrund
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ausgetreten.
Die Einzelheiten des Austritts sind im Austrittsabkommen festgelegt, das am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist. In diesem ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, in dem das EU-Recht für das Vereinigte Königreich mindestens bis zum 31. Dezember 2020 gilt, es sei denn, der mit dem Austrittsabkommen eingerichtete Gemeinsame Ausschuss erlässt vor dem 1. Juli 2020 einen einzigen Beschluss, mit dem der Übergangszeitraum um höchstens 1 oder 2 Jahre verlängert wird.
In den Leitlinien vom 23. März 2018 erklärte der Europäische Rat erneut, dass die Union für die Zukunft eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich anstrebt. Diese Partnerschaft sollte sich den Leitlinien zufolge auf den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie auf andere Bereiche, insbesondere die Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität sowie die Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitik, erstrecken.
Der Rahmen für diese künftige Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ist in der politischen Erklärung abgesteckt.
Die heutige Empfehlung der Europäischen Kommission ist der erste Schritt im Verhandlungsprozess, da der Rat ersucht wird, die Kommission zu ermächtigen, die Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich förmlich aufzunehmen.
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